Rechtsprechung
   BFH, 23.04.1992 - II R 19/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6384
BFH, 23.04.1992 - II R 19/89 (https://dejure.org/1992,6384)
BFH, Entscheidung vom 23.04.1992 - II R 19/89 (https://dejure.org/1992,6384)
BFH, Entscheidung vom 23. April 1992 - II R 19/89 (https://dejure.org/1992,6384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,6384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung einer Obergeschosswohnung in den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff - Anwendung der Grundsätze zur Abgrenzung der unbebauten von den bebauten Grundstücken

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.10.1984 - III R 192/83

    Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt jedenfalls am 1.1.1974 die

    Auszug aus BFH, 23.04.1992 - II R 19/89
    Es handelt sich methodisch um einen unbestimmten Rechtsbegriff, und zwar um einen sog. Typusbegriff (näher: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151, 152, unter I. 1. a, m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist unter "Wohnung" eine Mehrheit von Räumen zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, daß die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist (vgl. z.B. Urteil in BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151, 152, unter I. 1. b).

  • BFH, 24.10.1990 - II R 9/88

    Grundstücke mit Gebäuden, die infolge von Baumaßnahmen im Feststellungszeitpunkt

    Auszug aus BFH, 23.04.1992 - II R 19/89
    Die Feststellung, ob ein Raum oder ein Gebäude zerstört ist, wird im Regelfall keine nennenswerten Schwierigkeiten bereiten (vgl. z.B. das Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 II R 9/88, BFHE 162, 369, BStBl II 1991, 60, betreffend die "Entkernung" eines Gebäudes).
  • BFH, 28.11.1990 - II R 36/87

    Maßgebender Feststellungszeitpunkt für eine Artfortschreibung bei Umbau eines

    Auszug aus BFH, 23.04.1992 - II R 19/89
    Unabhängig davon verbietet sich aber der Rückschluß von dem Ausmaß der späteren Sanierungs- und Umbaumaßnahmen auf den Umfang der am streitigen Feststellungszeitpunkt bestehenden Wasserschäden schon wegen des Stichtagsprinzips (vgl. auch BFH-Urteil vom 28. November 1990 II R 36/87, BFHE 162, 391, BStBl II 1991, 209), es sei denn, bereits am 1. Januar 1980 wäre das Ausmaß der späteren - schadensbedingten - Sanierungsmaßnahmen absehbar gewesen, wofür sich kein Anhalt ergibt.
  • BFH, 20.06.1975 - III R 87/74

    Zur Frage, wann bewertungsrechtlich zu berücksichtigen ist, daß ein Gebäude dem

    Auszug aus BFH, 23.04.1992 - II R 19/89
    Kein ausschlaggebendes Kriterium bildet insoweit der Gesichtspunkt, wie lange ein solcherart mangelbehaftetes Objekt tatsächlich genutzt wird (§ 16 Abs. 3, letzter Halbsatz II. WoBauG; vgl. auch BFH-Urteil vom 20. Juni 1975 III R 87/74, BFHE 116, 397, BStBl II 1975, 803, 804), wenngleich auch die Tatsache der Vermietung oder Eigennutzung ein gewisses Indiz dafür bildet, daß eine Wohnung noch benutzbar ist (zur Vermietung vgl. auch Urteil in BFHE 116, 397, BStBl II 1975, 803, 804).
  • FG Hessen, 26.05.2011 - 3 K 2993/09

    Einstufung eines verwahrlosten Grundstücks als bebautes Grundstück

    Welchen Inhalt das Kriterium der Zumutbarkeit hat, bestimmt die Rechtsprechung seither nach den Regeln des (inzwischen nicht mehr gültigen) § 16 Abs. 3 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG; vgl. BFH-Urteile vom 23.04.1992 II R 19/89, BFH/NV 1993, 84; vom 18.12.2002 II R 20/01, BStBl II 2003, 228, und vom 14.05.2003 II R 14/01, BStBl II 2003, 906; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.01.2010 4 K 877/04, EFG 2010, 1014).

    Hierbei ging es um einen räumlich abgrenzbaren Wasserschaden (BFH-Urteil vom 23.04.1992 II R 19/89, BFH/NV 1993, 84).

    Insgesamt gesehen entspricht der Streitfall eher dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 23.04.1992 II R 19/89 (BFH/NV 1993, 84) zugrunde lag.

  • BFH, 18.12.2002 - II R 20/01

    Bewertung eines Grundstücks mit leerstehendem Gebäude

    Diese Beschreibung dessen, was unter fehlender Benutzbarkeit zu verstehen ist, enthält eine allgemeingültige, auch auf die Grundstücksbewertung übertragbare Aussage (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 1992 II R 19/89, BFH/NV 1993, 84, unter 1. a bb).
  • FG Münster, 04.02.2021 - 3 K 1765/18

    Einstufung eines Grundbesitzes für Zwecke der Einheitsbewertung als bebautes oder

    Dass die Sanierung des Unteroffiziersheims relativ schnell erfolgen und die Benutzung bereits im Laufe des Jahres 2014 aufgenommen werden konnte, lässt keine Rückschlüsse auf die Benutzbarkeit zum hier streitigen Stichtag zu (vgl. BFH, Urteil vom 23.04.1992 II R 19/89, BFH/NV 1993, 84).
  • BFH, 14.02.1996 - X R 127/92

    Ist ein Schwimmbad im Einfamilienhaus nach § 10e EStG abziehbar?

    Methodisch handelt es sich um einen offenen sog. Typusbegriff, der lediglich umschrieben, aber nicht abschließend definiert werden kann (ausführlich BFH-Urteil vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151; zuletzt BFH-Urteil vom 23. April 1992 II R 19/89, BFH/NV 1993, 84).
  • BFH, 14.12.1994 - II R 104/91

    Einheitswert bei Umbauten eines Gebäudes?

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Abgrenzung der unbebauten von den bebauten Grundstücken, sondern allgemein auch für die hier zu entscheidende Frage, inwieweit ein nur vorübergehender Zustand der Unbenutzbarkeit eines Gebäudes bei der Ermittlung des Einheitswertes eines Grundstücks im Ertragswertverfahren berücksichtigt werden kann (vgl. zur allgemeinen Anwendbarkeit dieser Grundsätze: BFH-Urteil vom 23. April 1992 II R 19/89, BFH/NV 1993, 84, 85).
  • FG Brandenburg, 13.12.2000 - 2 K 2501/98

    Bewertung eines ehemaligen Militärflughafens als unbebautes Grundstück

    Für die Frage, wann Wohnraum als nicht mehr benutzbar anzusehen ist, kann für das Bewertungsrecht auf § 16 Abs. 3 Zweites Wohnungsbaugesetz (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) - II. WoBauG - zurückgegriffen werden (so auch BFH, Urteil vom 23. April 1992 - II R 19/89, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1993, 84, m.w.N.).
  • FG Thüringen, 20.07.2000 - II 412/99

    Artfortschreibung eines mit einem unbewohnbaren Einfamilienhaus bebauten

    So hat der Bundesfinanzhof unter Heranziehung der Bestimmung des § 16 Abs. 3 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) zur Abgrenzung zwischen Nutzbar- bzw. Unbenutzbarkeit einer Wohnung ungeachtet deren tatsächlichen Nutzung entschieden, dass ein Raum oder Gebäudeteil u.a. auf Dauer nicht mehr benutzbar ist, wenn er sich in einem Zustand befindet, der aus Gründen der Bau- und Gesundheitsaufsicht eine dauernde, der Zweckbestimmung entsprechende Benutzung des Raumes nicht mehr gestattet (BFH-Urteil vom 23. April 1992 II R 19/89, BFH/NV 1993 84).
  • FG Sachsen, 22.11.2004 - 5 K 1609/01

    Unbenutzbarkeit eines Gebäudes - Artfeststellung und Jahresrohmieten bei im

    Ob ein Grundstück unbebaut in diesem Sinne ist, weil sich auf ihm kein benutzbares Gebäude befindet, hängt nicht davon ab, ob ein aufstehendes Gebäude tatsächlich genutzt wird, wenngleich die tatsächliche Nutzung eine gewisse Indizwirkung hat (vgl. BFH-Urteil v. 23. April 1992 II R 19/89, BFH/NV 1993, 84).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.01.2002 - 2 K 2921/99

    Anschaffung einer Wohnung nach Ablauf des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht